Wer wir sind
Die PK Tankstellenshops in der Schweiz ist mit dem Vollzug des GAV betraut. Sie ist in der Form eines Vereins organisiert und besteht gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des ZGB.
Die Paritätische Kommission ist beauftragt mit:
- dem Vollzug des GAV;
- dem Erlass aller für den Vollzug des GAV notwendigen Massnahmen;;
- der Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung der Bestimmungen das GAV sowie Beurteilung und Ahndung von Verstössen gegen den Vertrag;
- der Meldung, bei begründetem Verdacht, von arbeitsrechtlich relevanten gesetzlichen Verstössen;
- der PK steht das Recht zu, Kontrollen bei den Arbeitgebern über die Einhaltung dieses GAV und der Ergänzungsbestimmungen durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck kann der Auftrag an eine Geschäftsstelle oder an Dritte übertragen werden;
- der Beurteilung über die Vertragsunterstellung eines Arbeitgebers;
- der Wahl der Inkassostelle für die Vollzugskostenbeiträge;
- der Rechnungsstellung (d.h. Einzug, Verwaltung, Mahnung und Betreibung) der Vollzugskostenbeiträge;
- dem Aussprechen und Inkasso von Konventionalstrafen sowie Kontroll- und Verfahrenskosten;
- der Beurteilung über Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien bezüglich der Anwendung und der Interpretation von bestimmungen dieses GAV oder einem seiner integrierenden Anhänge;
- der Einhaltung von Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz-Regeln und deren Umsetzung in den Unternehmen zu unterstützen;
- der Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (GAV Art. 36);
- den weiteren, die Branche betreffenden Aufgaben, die an sie herangetragen werden;
- der Überprüfung, ob der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer eingehalten wird.
Die Paritätische Kommission Tankstellenshops besteht aus je fünf VertreterInnen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Die Geschäftsstelle wird von der LMP Novitas Treuhand AG, Claudia Hablützel, geführt.